Unternehmensbewertung nach der Erbschaftsteuerreform 2016 : Eine empirische Analyse

Erstveröffentlichung
2018-08-03Authors
Röck, Andreas
Referee
Marten, Kai-UweAnzinger, Heribert M.
Dissertation
Faculties
Fakultät für Mathematik und WirtschaftswissenschaftenInstitutions
Institut für Rechnungswesen und WirtschaftsprüfungAbstract
Im deutschen Steuerrecht wird immer dann eine Bewertung notwendig, wenn einem Wirtschaftsgut ein Wert in Form von Geld zuzuweisen ist. Sofern eine derartige Zuweisung auf Grundlage einer tatsächlichen Geldtransaktion zum Bewertungsstichtag basiert, gestaltet sich die Bewertung unproblematisch, da der auf Basis eines Rechtsgeschäfts vereinbarte Geldbetrag für steuerliche Zwecke übernommen wird. Sollte jedoch kein Rechtsgeschäft identifizierbar sein, aus dem ein entsprechender Wert zum Bewertungsstichtag abgeleitet werden kann, ist es ungleich schwieriger, dem jeweiligen Bewertungsobjekt einen entsprechenden Geldwert beizumessen. Diese Problematik besteht in aller Regel bei der unentgeltlichen Übertragung von Unternehmensvermögen im Zuge der Erbfolge bzw. der vorweggenommenen Erbfolge. Sofern kein Marktwert in Form eines Börsenkurses bzw. zeitnahe Verkäufe ähnlicher Unternehmen, aus denen ein Transaktionspreis abgeleitet werden kann, identifizierbar ist, erfolgt die Bewertung des übergegangenen Vermögens für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke durch Schätzung des Unternehmenswerts. Diese Schätzung von sog. „ruhendem Vermögen“ stellt nach einhelliger Meinung die „Achillesverse“ bzw. das „Kernproblem“ der Erbschaftsteuer dar, da es hierdurch zu Belastungsunterschieden aufgrund von unterschiedlichen Bewertungsverfahren für die einzelnen Vermögenswerte kommen kann.
Durch das ErbStRG 2016 wurde neben den verfassungsrechtlich notwendigen Anpassungen der bei Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgebliche Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG) rückwirkend zum 01. Januar 2016 geändert, obgleich keine Beanstandung der Regelungen der „Bewertungsebene“ seitens des BVerfG vorlag. Der Kapitalisierungsfaktor ergab sich gem. § 203 Abs. 3 BewG a. F. aus dem Kehrwert des Kapitalisierungszinses, welcher sich gem. § 203 Abs. 1 BewG a. F. aus dem jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angepassten Basiszins und dem fixen (Risiko-)Zuschlag von 4,5 % zusammensetzte. Der jeweilige Unternehmenswert ermittelt sich gem. § 200 Abs. 1 BewG sodann durch Multiplikation des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags des Unternehmens (§§ 201 und 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG a. F. bzw. n. F.).
Im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 wurde der Leitzins durch die Europäische Zentralbank sukzessive gesenkt, um eine Kreditklemme zu verhindern und damit einer weiteren Abkühlung der Konjunktur entgegenzutreten. Mit der Senkung des Zinsniveaus ging die Senkung der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen einher, an welcher sich der Basiszins im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer ableitete. Aufgrund der Berechnungsweise des Kapitalisierungsfaktors im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens gem. §§ 199 ff. BewG aus dem reziproken Wert des Kapitalisierungszinses führte die Senkung des Basiszinses c. p. zu einer Erhöhung des Unternehmenswerts. Während im Jahr 2008 ein Basiszins von 4,58 % (dies entsprach einem Kapitalisierungsfaktor i. H. v. rd. 11,01) bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts zugrunde gelegt wurde, betrug der Basiszins im Jahr 2015 lediglich 0,99 %. Daraus resultierte zuletzt ein Kapitalisierungsfaktor i. H. v. rd. 18,21. Dies bedeutete den bisher niedrigsten Basiszins und daraus resultierend den höchsten Kapitalisierungsfaktor seit Einführung des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Durch die sukzessive Senkung des Basiszinses kam es im Vergleich zum Jahr 2008 c. p. zu einer Erhöhung des Unternehmenswerts im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens i. H. v. ca. 65,4 %.
Laut herrschender Meinung führte dieses Berechnungskalkül regelmäßig zu überhöhten Unternehmenswerten und zu der Erkenntnis, dass die starre Orientierung des Basiszinses an langfristig erzielbaren Renditen öffentlicher Anleihen bei der Berechnung des Unternehmenswerts nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) in (Nach-)Krisenzeiten aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht geeignet ist, den gemeinen Wert in angemessener Weise zu approximieren.
Nach langwierigen Verhandlungen wurde der Kapitalisierungsfaktor in Folge anhaltend niedriger Basiszinsen durch den Gesetzgeber rückwirkend zum 01. Januar 2016 auf 13,75 fixiert (§ 203 Abs. 1 BewG n. F. i. V. m. § 205 Abs. 11 BewG n. F.). Die Senkung des Kapitalisierungsfaktors von rund 18,21 im Jahr 2015 auf 13,75 im Jahr 2016 hat c. p. eine Reduzierung des Unternehmenswerts i. H. v. ca. 24,5 % bei Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zur Folge.
Laut BVerfG vom 07. November 2006 muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein und die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden. Aufgrund dessen ist fraglich, ob die Senkung des Kapitalisierungsfaktors i. H. v. rd. 24,5 % zu einer Annäherung an und gleichzeitig zu einer besseren bzw. genaueren Approximation des gemeinen Werts (§ 9 BewG) führt. Die vorliegende empirische Studie soll einen ersten Beitrag zur Beantwortung dieser Frage leisten.
Date created
2018
Subject headings
[GND]: Unternehmensbewertung | Erbschaftsteuerrecht | Rechtsreform | Unternehmernachfolge | Erbschaftsteuer[LCSH]: Corporations; Valuation | Inheritance tax law | Inheritance and transfer tax; Law and legislation
[Free subject headings]: Verfassungsrecht | Steuerreform | Bewertung | Klein- und Mittelbetrieb | Steuerrecht | Zins
[DDC subject group]: DDC 330 / Economics
Metadata
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Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.18725/OPARU-8696
Röck, Andreas (2018): Unternehmensbewertung nach der Erbschaftsteuerreform 2016 : Eine empirische Analyse. Open Access Repositorium der Universität Ulm und Technischen Hochschule Ulm. Dissertation. http://dx.doi.org/10.18725/OPARU-8696
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