Das Neutralitätspostulat bei der Beteiligung steuerbegünstigter Anleger an (Spezial-)Investmentfonds im inneren System des RegE-ZuFinG II

dc.contributor.advisorAnzinger, Heribert M.
dc.contributor.authorSchmidt, Sebastian
dc.contributor.refereeAnzinger, Heribert M.
dc.date.accessioned2025-09-01T09:57:30Z
dc.date.available2025-09-01T09:57:30Z
dc.date.created2025
dc.date.issued2025-09-01
dc.description.abstractMit dem Regierungsentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes griff das Bundeskabinett Scholz das Ziel einer aufsichts- und steuerrechtlich ganzheitlichen Schaffung eines attraktiven und verlässlichen Investitionsrahmens für Investitionen von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur wieder auf. Auf der investmentsteuerrechtlichen Seite des Regierungsentwurfs ist ein zentrales Ziel, im Wege einer generellen Besteuerung der Einkünfte aus Erneuerbare Energien-Anlagen oder anderen Infrastrukturprojekten Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sowie eine Besserstellung der Fondsanlage gegenüber der Direktanlage bei steuerbegünstigten Anlegern zu unterbinden. Dieses auf dem investmentsteuerrechtlichen Neutralitätspostulat zur Direktanlage basierende Ziel war auslösendes Moment dieser Arbeit. Das Investmentsteuerrecht regelt die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern in Form eines die einkommen- und körperschaftsteuerrechtlichen Ertragsteuernormen ergänzenden Spezialsteuerrechts. Als dessen zentrales Motiv gilt das Postulat, die Fondsanlage nicht nachteilig gegenüber der Direktanlage zu besteuern. So sollen die Anleger bei der mittelbaren Investition über einen Investmentfonds nicht diskriminiert, jedoch auch nicht privilegiert verglichen zu einer unmittelbaren Investition in die vom Investmentfonds gehaltenen Vermögensgegenstände besteuert werden. Vor der Investmentsteuerreform mit Wirkung ab 2018 war das Investmentsteuerrecht von einer semi-transparenten Besteuerungssystematik geprägt, die das Neutralitätspostulat mittels einer Steuerbefreiung der Fondsebene verwirklichte. Mit der Reform führte der Gesetzgeber die Semi-Transparenz nur noch für Spezial-Investmentfonds fort. Publikums-Investmentfonds unterliegen hingegen seither im Grundsatz der Besteuerung nach dem Trennungsprinzip; bei Beteiligung bestimmter steuerbegünstigter Anleger werden ihnen jedoch Steuerbefreiungen gewährt. Ohne Änderung der Besteuerung von Einnahmen aus Erneuerbare Energien-Anlagen ergäbe sich im geltenden Recht für einige steuerbegünstigte Anleger (z.B. gemein-nützige Organisationen) eine Besserstellung der Fondsanlage gegenüber der Direktanlage in Erneuerbare Energien-Anlagen. Der Regierungsentwurf sieht für diese Einnahmen daher bei Investmentfonds eine Suspendierung der Steuerbefreiungsmöglichkeiten und bei Spezial-Investmentfonds erstmals auch in deren Besteuerungsregime einen Bruch der semi-transparenten Besteuerungssystematik vor. Diese Einnahmen unterliegen mithin einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung. Zwar werden hierdurch die sich im geltenden Recht andernfalls ergebenden Besteuerungslücken geschlossen und belastungsneutrale Besteuerungsfolgen zur Direktanlage für einige steuerbegünstigte Anleger (z.B. gemeinnützige Organisationen) erreicht. Andere steuerbegünstigte Anleger (z.B. berufsständische Versorgungseinrichtungen) sind durch die Definitivbelastung jedoch gegenüber der Direktanlage schlechtergestellt. Weil die Definitivbelastung der Einnahmen aus Erneuerbare Energien-Anlagen insbesondere für das Besteuerungsregime der Spezial-Investmentfonds einen Systembruch darstellt, wird hierzu am Ende ein Alternativvorschlag in Form einer Ausweitung der sogenannten Supertransparenz partiell für diese Einkünfte auf sämtliche Anleger eingebracht, der eine systemkonformere Schließung der Besteuerungslücken gewährleisten könnte.
dc.identifier.doihttps://doi.org/10.18725/OPARU-57568
dc.identifier.urlhttps://oparu.uni-ulm.de/handle/123456789/57643
dc.identifier.urnhttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:289-oparu-57643-8
dc.language.isode
dc.publisherUniversität Ulm
dc.rightsCC BY-NC-ND 4.0 International
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
dc.subjectInvestmentsteuergesetz
dc.subjectInvStG
dc.subjectInvestmentfonds
dc.subjectSpezial-Investmentfonds
dc.subjectZukunftsfinanzierungsgesetz
dc.subjectZuFinG
dc.subjectZweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
dc.subjectZuFinG II
dc.subjectStandortfördergesetz
dc.subjectStoFöG
dc.subjectErneuerbare Energien
dc.subjectInfrastruktur
dc.subjectAktive unternehmerische Bewirtschaftung
dc.subjectSteuerbegünstigte Anleger
dc.subjectNeutralitätspostulat
dc.subjectBelastungsneutralität
dc.subjectDirektanlage
dc.subjectPhotovoltaik
dc.subjectWindkraft
dc.subjectJuristische Personen des öffentlichen Rechts
dc.subjectGemeinnützige Anleger
dc.subjectPensionskassen
dc.subjectBerufsständische Versorgungseinrichtungen
dc.subject.ddcDDC 330 / Economics
dc.subject.ddcDDC 340 / Law
dc.subject.gndInvestmentfonds
dc.subject.gndGesetzentwurf
dc.subject.gndSteuervergünstigung
dc.subject.gndErneuerbare Energien
dc.subject.lcshMutual funds
dc.subject.lcshBill drafting
dc.subject.lcshTaxation
dc.subject.lcshRenewable energy sources; Law and legislation
dc.titleDas Neutralitätspostulat bei der Beteiligung steuerbegünstigter Anleger an (Spezial-)Investmentfonds im inneren System des RegE-ZuFinG II
dc.typeAbschlussarbeit (Master; Diplom)
dcterms.dateAccepted2025
uulm.affiliationGeneralFakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften
uulm.affiliationSpecificInstitut für Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Digitalisierung des Rechts
uulm.bibliographieuulm
uulm.categoryPublikationen
uulm.dissISSN1868-0518
uulm.dissSeriesUlmEditorAAnzinger, Heribert M.
uulm.dissSeriesUlmEditorBUniversität Ulm / Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Digitalisierung des Rechts
uulm.dissSeriesUlmNameAnalysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht
uulm.dissSeriesUlmNumber21
uulm.typeDCMIText
uulm.updateStatusURNurl_update_general

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