Das Neutralitätspostulat bei der Beteiligung steuerbegünstigter Anleger an (Spezial-)Investmentfonds im inneren System des RegE-ZuFinG II
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Date
2025-09-01
Authors
Schmidt, Sebastian
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Mit dem Regierungsentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes griff das Bundeskabinett Scholz das Ziel einer aufsichts- und steuerrechtlich ganzheitlichen Schaffung eines attraktiven und verlässlichen Investitionsrahmens für Investitionen von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur wieder auf. Auf der investmentsteuerrechtlichen Seite des Regierungsentwurfs ist ein zentrales Ziel, im Wege einer generellen Besteuerung der Einkünfte aus Erneuerbare Energien-Anlagen oder anderen Infrastrukturprojekten Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sowie eine Besserstellung der Fondsanlage gegenüber der Direktanlage bei steuerbegünstigten Anlegern zu unterbinden. Dieses auf dem investmentsteuerrechtlichen Neutralitätspostulat zur Direktanlage basierende Ziel war auslösendes Moment dieser Arbeit.
Das Investmentsteuerrecht regelt die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern in Form eines die einkommen- und körperschaftsteuerrechtlichen Ertragsteuernormen ergänzenden Spezialsteuerrechts. Als dessen zentrales Motiv gilt das Postulat, die Fondsanlage nicht nachteilig gegenüber der Direktanlage zu besteuern. So sollen die Anleger bei der mittelbaren Investition über einen Investmentfonds nicht diskriminiert, jedoch auch nicht privilegiert verglichen zu einer unmittelbaren Investition in die vom Investmentfonds gehaltenen Vermögensgegenstände besteuert werden.
Vor der Investmentsteuerreform mit Wirkung ab 2018 war das Investmentsteuerrecht von einer semi-transparenten Besteuerungssystematik geprägt, die das Neutralitätspostulat mittels einer Steuerbefreiung der Fondsebene verwirklichte. Mit der Reform führte der Gesetzgeber die Semi-Transparenz nur noch für Spezial-Investmentfonds fort. Publikums-Investmentfonds unterliegen hingegen seither im Grundsatz der Besteuerung nach dem Trennungsprinzip; bei Beteiligung bestimmter steuerbegünstigter Anleger werden ihnen jedoch Steuerbefreiungen gewährt.
Ohne Änderung der Besteuerung von Einnahmen aus Erneuerbare Energien-Anlagen ergäbe sich im geltenden Recht für einige steuerbegünstigte Anleger (z.B. gemein-nützige Organisationen) eine Besserstellung der Fondsanlage gegenüber der Direktanlage in Erneuerbare Energien-Anlagen. Der Regierungsentwurf sieht für diese Einnahmen daher bei Investmentfonds eine Suspendierung der Steuerbefreiungsmöglichkeiten und bei Spezial-Investmentfonds erstmals auch in deren Besteuerungsregime einen Bruch der semi-transparenten Besteuerungssystematik vor. Diese Einnahmen unterliegen mithin einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung. Zwar werden hierdurch die sich im geltenden Recht andernfalls ergebenden Besteuerungslücken geschlossen und belastungsneutrale Besteuerungsfolgen zur Direktanlage für einige steuerbegünstigte Anleger (z.B. gemeinnützige Organisationen) erreicht. Andere steuerbegünstigte Anleger (z.B. berufsständische Versorgungseinrichtungen) sind durch die Definitivbelastung jedoch gegenüber der Direktanlage schlechtergestellt.
Weil die Definitivbelastung der Einnahmen aus Erneuerbare Energien-Anlagen insbesondere für das Besteuerungsregime der Spezial-Investmentfonds einen Systembruch darstellt, wird hierzu am Ende ein Alternativvorschlag in Form einer Ausweitung der sogenannten Supertransparenz partiell für diese Einkünfte auf sämtliche Anleger eingebracht, der eine systemkonformere Schließung der Besteuerungslücken gewährleisten könnte.
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Investmentsteuergesetz, InvStG, Investmentfonds, Spezial-Investmentfonds, Zukunftsfinanzierungsgesetz, ZuFinG, Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz, ZuFinG II, Standortfördergesetz, StoFöG, Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Aktive unternehmerische Bewirtschaftung, Steuerbegünstigte Anleger, Neutralitätspostulat, Belastungsneutralität, Direktanlage, Photovoltaik, Windkraft, Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gemeinnützige Anleger, Pensionskassen, Berufsständische Versorgungseinrichtungen, Investmentfonds, Gesetzentwurf, Steuervergünstigung, Erneuerbare Energien, Mutual funds, Bill drafting, Taxation, Renewable energy sources; Law and legislation, DDC 330 / Economics, DDC 340 / Law
