Publikationen
Browse
Browsing Publikationen by Serial Ulm "Analysen und Berichte zum Wirtschafts- und Steuerrecht"
Now showing 1 - 7 of 7
Results Per Page
Sort Options
Item Der Ansatz von Pensionsrückstellungen für ausgelagerte Pensionsverpflichtungen des Trägerunternehmens im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB, EStG und IFRS(Universität Ulm, 2018-06-07) Siebenlist, Georg Philipp; Anzinger, Heribert M.; Anzinger, Heribert M.; Zwirner, ChristianIn der vorliegenden Arbeit werden die Voraussetzungen zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen dem Grunde nach, die auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert worden sind (sog. mittelbare Pensionsverpflichtungen), in der Handels-, Steuer- und Kapitalmarktbilanz konzeptionell untersucht. Die bilanzielle Einbettung ausgelagerter Pensionszusagen erfährt in allen drei Normenkreisen eine unterschiedliche Behandlung. Während mittelbare Pensionsverpflichtungen in der internationalen Kapitalmarktbilanz grundsätzlich angesetzt werden müssen, offeriert das deutsche Handelsrecht ein Passivierungswahlrecht, welches im Steuerrecht in einem Passivierungsverbot mündet. In der Untersuchung zeigt sich insbesondere, dass das handelsrechtliche Passivierungswahlrecht gegen das Imparitätsprinzip als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung verstößt. Ferner hat es der Gesetzgeber im Rahmen des BilMoGs versäumt, eine Legaldefinition mittelbarer Pensionsverpflichtungen zu determinieren, sodass unterschiedliche Auffassungen über den Bilanzierungsgegenstand mit eigenen Rechtsfolgen entstanden sind. Dieser Umstand führt hinsichtlich der Steuerbilanz zu einer bilanzpolitischen Differenzierung. Dabei offenbart gerade die Niedrigzinsphase samt ihrer ökonomischen Auswirkung die bestehenden Probleme. In der Kapitalmarktbilanz hingegen ist vielmehr die Einordnung des jeweiligen Durchführungsweges in den Regelungsstand des IAS 19 umstritten. In diesem Kontext ist es bilanziell sinnvoll, die versicherungsförmigen Durchführungswege als beitragsorientierten Plan zu bilanzieren, wobei die Subsidiärhaftung als Eventualverbindlichkeit separat angesetzt wird. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase sollte auch bezüglich dieser Bilanzierungspraxis über eine Reform nachgedacht werden. Auf Konzernebene ergibt sich hinsichtlich der Kapitalmarktbilanz keine besondere Konsolidierungspflicht konzerneigener Versorgungsträger, da der IAS 19 explizit von dem Regelungsstand des IFRS 10 ausgenommen ist. Lediglich für die handelsrechtliche Konzernbilanz spielen externe Ver-sorgungsträger eine Rolle. Hierbei wird das Passivierungswahlrecht auch auf Konzernebene beibehalten, obwohl neben dem Imparitätsprinzip auch gegen das Einheitsprinzip der ordnungsmäßigen Konzernrechnungslegung verstößt. Die Niedrigzinsphase wird sich auch auf die Bilanzierung ausgelagerter Pensionsverpflichtungen auswirken. Dabei besteht seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit, sich durch eine „reine Beitragszusage“ von jeglicher bilanziellen Verpflichtung samt den korrespondierenden ökonomischen Risiken zu befreien („pay and forget“). Im Rahmen dieser Neuerung ist insbesondere die Zukunft der Unterstützungskasse fraglich, sodass der Gesetzgeber angehalten ist die bilanzielle Abbildung solcher zu reformieren.Item Bilanzielle Auswirkungen durch die Umsetzung von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts zu Fragen der betrieblichen Altersvorsorge am Beispiel von Endgehaltsplänen(Universität Ulm, 2018) Müller, Thomas; Anzinger, Heribert M.; Zwiesler, Hans-Joachim; Anzinger, Heribert M.In der vorliegenden Arbeit wurden drei zentrale Urteile des Bundesarbeitsgerichts der letzten 15 Jahre im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsrückstellungen untersucht. Mit den Urteilen waren sowohl bilanzielle Mehrbelastungen als auch bilanzielle Entlastungen verbunden. Die Größenordnung der Auswirkungen fällt je nach Bestand und Zusage sehr unterschiedlich aus. Für sich genommen stellt jedoch kein Urteil und die damit verbundenen Mehrkosten Unternehmen vor bilanziell unlösbare Probleme. Allerdings laufen die stets immanent vorhanden arbeitsrechtlichen Risiken dem Wunsch der Unternehmen nach Planungssicherheit entgegen. Eine viel größere Herausforderung stellt das nun schon seit geraumer Zeit sehr niedrige Zinsniveau für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz dar. Die fehlende steuerliche Entlastung durch eine Absenkung des steuerrechtlichen Diskontierungszinssatzes tut ihr Übriges. Aus aktuarieller Sicht war zunächst überraschend, dass in einigen Fällen trotz Erhöhung der Ansprüche, die steuerliche Rückstellung zurückging ("entgegengesetzter Wartezeit-effekt"). Dies liefert ein weiteres Argument, warum das Teilwertverfahren in einigen Fällen keine wirtschaftlich vernünftigen Ergebnisse liefert. Es hat sich außerdem gezeigt, dass die Bewertungsergebnisse je Wahl des Finanzierungsendalters sehr unterschiedlich ausfallen können. Da das Finanzierungsendalter eine zentrale Annahme darstellt, spricht einiges dafür den derzeitigen Modellansatz um Verrentungwahrscheinlichkeiten zu erweitern und damit die mit den unterschiedlichen Endaltern einhergehenden Effekte zu erfassen.Item Blockchain-Technologie : Analyse ausgewählter Anwendungsfälle und Bewertung rechtlicher Aspekte(Universität Ulm, 2018-06-07) Rasinski, Anna; Anzinger, Heribert M.; Anzinger, Heribert M.; Kargl, FrankDie anhaltenden Kursanstiege bei Bitcoins und vermehrten Rufen nach staatlicher Regulierung der Kryptowährungen rücken wieder die Blockchain als zugrundeliegende Technologie und ihr Potenzial in den Fokus der Öffentlichkeit. Zu klären ist dabei jedoch, welche Anwendungsmöglichkeiten für Wirtschaft und Gesellschaft über die Nutzung für Kryptowährungen hinaus bestehen. Mögliche Anwendungsfelder wiederum sind an die spezifische Ausgestaltung der Blockchain geknüpft, sodass ein genaues Verständnis der technischen Vari- anten und ihrer Auswirkungen auf das jeweilige Geschäftsmodell erforderlich ist. Gleichsam unterliegt die neue Technologie der Einhaltung der bestehenden Gesetzgebung, während sie zugleich eine neuartige, an die Blockchain angepasste Regulierung erforderlich macht. Folglich ist die Analyse möglicher Use Cases sowohl auf die inhärenten technologischen Eigen- schaften der Blockchain auszurichten, als auch auf die bestehenden rechtlichen Herausforderungen auf Seiten des Gesetzgebers und der Anwendung selbst. Bei der Blockchain handelt es sich um ein Buchungsregister, das elektronische Transaktionen dezentral in einem Netzwerk aus Rechnern hinsichtlich ihres Zeitpunktes und ihres Transaktionsinhalts speichert. Dieser Funktionsweise liegt ein Prozess zugrunde, der Transaktionsblöcken einen sogenannten Hash zuordnet und die Erweiterung der Transaktionskette an den Proof-of-Work knüpft. Die wesentlichen Eigenschaften der Blockchain umfassen dabei insbesondere die Fälschungssicherheit sowie die Substitution vertrauensschaffender Intermediäre durch die dezentrale Transaktionsdokumentation. Während die ursprüngliche Blockchain keinerlei Zugangsbeschränkung bezüglich der Teilnahme und den Transaktionsdaten kennt, erfolgen Entwicklungsansätze für die Mehrzahl potentieller Anwendungs- möglichkeiten aufgrund von Datenschutzanforderungen, sensibler Informationen für den Wettbewerb und die zu bewälti- genden Transaktionsmengen im Bereich der zugangsbe- schränkten Blockchains. Aufgrund ihrer Funktionsweise eignet sich die Technologie besonders für Prozesse, in denen die Verarbeitung von Daten im Fokus steht. Dies ist unter anderem im Finanzsektor der Fall, sodass hier mitunter die größten Potentiale bei all jenen Finanztransaktionen vorliegen, deren Anbieter außer der Sicherstellung der korrekten Durchführung keinen weiteren Mehrwert schaffen. Darüberhinaus ermöglicht die Blockchain als Verwaltungs- und Ausführungsplattform entscheidende Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Smart Property und der Smart Contracts. In der Umsetzung von vertraglichen und Rechten dient die Blockchain hierbei als automatisierte und manipulationssichere Anwendungsplattform. Als umfassendes Transaktionsregister bietet die Technologie sogar Anwendungsmöglichkeiten für das Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers. Die wesentlichen technischen Hürden für eine flächenweite Umsetzbarkeit der Blockchain liegen derzeit in der begrenzten Skalierbarkeit, der Kompatibilität mit anderen Systemen und Datentypen, der Sicherstellung des Datenschutzes sowie der Ermöglichung von Fehlerberichtigungen. Während die Regulierung der neuen Technologie im Finanzsektor mit seiner traditionell umfangreichen und auf häufige technologische und produktbezogene Neuerungen reagierende Regulierung als eine erfüllbare Aufgabe darstellt, benötigen Smart Property und Smart Contracts eine weitreichendere Diskussion bezüglich der Vereinbarkeit mit geltenden Rechtsgrundsätzen. So stellt sie insbesondere das geltende Verständnis bezüglich des Zustandekommens von Verträgen, deren Ausführung und Interpretation in Frage. Ebenso auf dem Prüfstand steht somit die Gewährung von Besitz und Eigentum über die Blockchain. Weiterhin ist trotz der geringen Bedeutung für den internationalen Zahlungsverkehr der Einsatz Kryptowährungen im Zusammenhang mit öffentlichen Blockchains als Zahlungsmittel und zur Gewährleistung der Funktionsweise hervorzuheben, sodass auch hier ein breiteres rechtliches Verständnis von Zahlungsmitteln erforderlich sein wird.Item Empirische und rechtliche Analyse von Initial Coin Offerings in Deutschland - Erfolgsfaktoren eines alternativen Finanzierungsweges für Startups(Universität Ulm, 2019-03-19) Arnold, Tobias; Anzinger, Heribert M.; Anzinger, Heribert; Löffler, GunterDie vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit der besonderen Finanzierungsform der Initial Coin Offerings. Im Zeitalter der Digitalisierung bieten Initial Coin Offerings für Unternehmen die Chance hochinnovative Geschäftsideen durch schnelle und vergleichsweise einfache Kapitalbeschaffung zu verwirklichen. Bei einem Initial Coin Offering, auch als ICO bezeichnet erwerben Investoren digital geschaffene Tokens. Diese werden von einem Unternehmen, zur Finanzierung ihres Geschäftsvorhabens, über eine Blockchain mittels eines Smart Contracts herausgegeben. Die Tokens können vom Emittenten mannigfaltig ausgestaltet und mit verschiedenen Rechten versehen werden. Häufig dienen die Tokens als reines Zahlungsmittel (Cryptocurrency Tokens), als „Zugangsschlüssel“ für die Produkte und Dienstleistungen des ausgebenden Unternehmens (Utility Tokens) oder weisen aktienähnliche Rechte (Security Tokens) wie z.B. Dividendenausschüttungen auf. In Deutschland prüft die BaFin je nach Ausgestaltung der Tokens, welche gesetzlichen Regelungen sich durch den ICO ergeben. So kann für den Emittenten der Tokens eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz zur Anwendung kommen. Daneben können noch weitere gesetzliche Regelungen wie das Geldwäschegesetz oder die Prospektpflicht greifen. Im Gegensatz zu Deutschland haben andere europäische Staaten wie Gibraltar, Liechtenstein oder Malta bereits eigene gesetzliche Regelungen für ICOs implementiert oder sind momentan dabei diese umzusetzen. Neben den zahlreichen rechtlichen Fragestellungen stellt sich auch die Frage, welche Faktoren zu einem erfolgreichen ICO beitragen. Hierzu wurden im Rahmen der Arbeit 30 deutsche ICOs untersucht. In der Untersuchung zeigte sich, dass deutsche ICO Unternehmen besonders häufig eine GmbH oder eine andere die Haftung begrenzende Rechtsform bei ihrem VIII ICO wählen. Zur Bekanntmachung ihres Vorhabens nutzen die Unternehmen verschiedene Social Media Kanäle wie z.B. Twitter. Zudem haben fast alle Unternehmen ein Whitepaper, welches das Geschäftsmodell und den ICO genauer erläutert veröffentlicht. Die Mehrzahl der analysierten Unternehmen hat ihre Tokens als Utility Tokens ausgestaltet, um mögliche rechtliche Einschränkungen zu umgehen. Durchschnittlich konnten durch den ICO 15 Millionen $ eingesammelt werden, wobei die Spanne erheblich variiert. Als Erfolgsfaktoren bei einem ICO haben sich ein niedriger Tokenpreis bei der Ausgabe, eine offene Kommunikation über Social Media, ein informatives Whitepaper, ein schnelles Börsenlisting der Tokens und die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden herauskristallisiert. Bei richtiger Durchführung und bei ehrlichen Absichten bieten ICOs eine sinnvolle alternative Finanzierungsmöglichkeit im Besonderen für Startups, deren Geschäftsmodell auf der Blockchain-Technologie basiert.Item Quellensteuern auf Rechteüberlassungen, Rechteübertragungen und Dienstleistungen bei digitalen Geschäftsmodellen Gebietsfremder in Deutschland de lege lata und de lege ferenda(Universität Ulm, 2020-03-16) Kloß, Katrin; Anzinger, Heribert M.; Anzinger, Heribert M.In der analogen Welt lassen sich klare Grenzen zwischen der Übertragung und der Überlassung der Nutzung einer Sache beschreiben. Das internationale Steuerrecht knüpft an diese Grenzen an, etwa in den Vorschriften über Quellensteuern auf Entgelte für Nutzungsüberlassungen. Während das Nutzungsentgelt im Schuldnerstaat belastet wird, trifft das Erwerbsentgelt diese Belastung nicht. In der digitalen Welt fällt es schwer, zwischen Übertragung und bloßer Nutzungsüberlassung beliebig zu teilbarer und vervielfältigbarer immaterieller Werte zu unterscheiden. Hinzu kommt die Frage, ob Eigenschaftserweiterungen, als Dienstleistung oder Rechteüberlassung zu qualifizieren sind. Die Arbeit von Frau Kloß widmet sich diesen Kernfragen der Besteuerung grenzüberschreitender digitaler Geschäftsmodelle. Sie strukturiert bestehende Anknüpfungsmerkmale und Verteilungsregeln im nationalen und internationalen Steuerrecht und diskutiert exemplarisch einige bedeutsame Anwendungsfälle im geltenden Recht. Dort endet ihre Arbeit aber nicht, sondern sie greift, meinungsstark, darüber hinaus aktuelle rechtspolitische Diskussionen auf. Wer den Einstieg in diese höchst praxisrelevante Problematik sucht, liest diese im 2. Halbjahr 2019 enstandene Masterarbeit mit großem Gewinn.Item Unternehmensbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014(Universität Ulm, 2017-07-07) Mörs, Caroline; Anzinger, HeribertMit der Entscheidung vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht mit wenigen Feststellungen einen fragilen politischen Kompromiss der Begünstigung von Unternehmensübertragungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zerstört. Was für die einen schlicht ein Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist, ist für die anderen ein Eingriff in das Eigentum und den Wesenskern der Kultur deutscher Familienunternehmen. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Vorverständnisse sucht ein Bundesgesetzgeber nach Wegen der verfassungskonformen Begünstigung von Unternehmensvermögen, der eigene Lenkungsinteressen mit den Fiskalinteressen und unterschiedlichen Vorstellungen von Steuergerechtigkeit zum Ausgleich zu bringen sucht. Fast aus dem Blick geraten ist dabei die Vorfrage der Bewertung von Unternehmen. Es kann gute Gründe geben, warum die vielfältigen Bindungen unterliegenden Beteiligungen an Familienunternehmen anders zu bewerten sind als volatilerer Beteiligungsformen. Die Arbeit von Frau Mörs nimmt eine Rückbesinnung vor und untersucht strukturiert den Stand der Methoden und Maßstäbe der Unternehmensbewertung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Sie zeigt Perspektiven für eine gesetzliche Neuregelung der Unternehmensbewertung auf, die auch einen Weg zu einer folgerichtigen und damit verfassungskonformen Begünstigung der Übertragung von Unternehmensvermögen weisen könnten.Item Virtuelle Währungen – Das Zahlungsmittel der Zukunft? Vergleich zwischen der rechtlichen Regulierung ausgewählter Staaten(Universität Ulm, 2019-04-02) Schmid, Felix; Anzinger, Heribert M.; Anzinger, Heribert M.„The man with a new idea is a crank until the idea succeeds.” Mark Twain (1835-1910) Satoshi Nakomoto war solch ein Mann mit einer neuen Idee. Ob diese das Potenzial hat, in der Zukunft erfolgreich zu sein, soll in dieser Arbeit untersucht werden. Satoshi Nakomoto gilt als Erfinder der Kryptowährung Bitcoin. Am dritten Januar 2009 begann mit der Generierung des ersten Blocks der Blockchain die praktische Umsetzung der Kryptowährung Bitcoin mit dem Ziel, eine Währung zu schaffen, die virtuell erzeugt und gehandelt wird, ganz ohne die Hilfe einer zentralen Instanz. Dies soll mit Hilfe der sogenannten Blockchain- bzw. Distributed-Ledger-Technologie gelingen. Neben Bitcoin wurden in den letzten Jahren viele weitere innovative Kryptowährungen entwickelt. Parallel zu den neuen Entwicklungen wurden auch immer mehr mögliche Schwachstellen der Kryptowährungen offengelegt. Dennoch stieg die Marktkapitalisie-rung in den letzten Jahren stetig an, sodass virtuelle Währungen weiter an Bedeutung und Bekanntheit gewinnen. Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, ob virtuelle Währungen das Potenzial haben, das Zahlungsmittel der Zukunft zu werden und inwiefern es einer Regulierung bedarf. Der erste Teil der Arbeit widmet sich ausschließlich der ursprünglich einzigen Kryptowährung Bitcoin und erläutert deren Funktionsweise. Anschließend geraten auch die alterna-tiven Kryptowährungen, die sogenannten Altcoins, in den Fokus. Mittlerweile gibt es an die Tausend verschiedene virtuelle Währungen. In dieser Arbeit wird neben Bitcoin jedoch nur noch auf die Währungen Ethereum, Bitcoin Cash und Ripple näher eingegangen. Ethereum und Ripple werden im Besonderen erwähnt, da sie sich durch ihre Anwendungsmöglichkeiten grundlegend von Bitcoin unterscheiden und dabei nach Bitcoin die höchste Marktkapitalisierung aufweisen. Virtuelle Währungen weisen große Unterschiede zu den herkömmlichen Währungen auf. Ökonomen sprechen jedoch nur dann von einer Währung, wenn die drei Geldfunktionen erfüllt sind, deshalb wird im weiteren Verlauf untersucht, inwiefern die Zahlungsmittelfunktion, Wertaufbewahrungsfunktion und Recheneinheitsfunktion von virtuellen Währungen erfüllt wird. Da virtuelle Währungen ein sehr junges und neues Themengebiet sind, existiert derzeit noch keine einheitliche Herangehensweise für die Regulierung. Aufgrund der extrem schnell voranschreitenden Entwicklung im Bereich der Kryptowährungen gibt es aktuell weder einen umfassenden Verbraucherschutz, noch Maßnahmen zur Verhinderung von kriminellen Aktivitäten. Diese Risiken werden aufgezeigt. Einige Staaten haben bereits Maßnahmen zur Regulierung getroffen, sodass die Arbeit mit dem Aufzeigen bereits getroffener Regulierungsmaßnahmen in der EU und in den USA abgeschlossen wird.